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Parole “Rudolf Heß - Mord verjährt nicht!" ist erlaubt |
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Dienstag, 8. Dezember 2009 |
Glücklicherweise können wir heute doch wieder einmal von erfreulichen Urteilen berichten.
Im August 2007 fuhren zwei Betroffene mit einem Lkw durch Deutschland, auf dem das Bild von Rudolf Hess mit der Aufschrift "Rudolf Hess.... Mord verjährt nicht...." angebracht war. Die Polizei hielt den Wagen fest und leitete mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen ein. Begründung: Diese Aufschrift stelle eine "Belästigung der Allgemeinheit" gemäß § 118 OWiG dar.
Es stellten jetzt jedoch sowohl das OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 12.08.2009, Az. 2 Ss-OWi 574/08) als auch das Kammergericht Berlin (Beschluß vom 14.08.2009, Az. 2 Ss 46/09) nicht nur fest, daß das genannte Bildnis und die Aufschrift keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG darstellt, sondern darüber hinaus, daß auch die Strafvorschrift des § 130 StGB (Billigung oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft) im Hinblick auf die Meinungsfreiheit nicht vorliegt. Die Gerichte bewerteten die Äußerungen zwar als provozierend, verneinten die obigen Tatbestände aber mit der Begründung, daß die oben genannten Kundgaben weder eine objektiv positive Darstellung von Rudolf Hess noch einen Hinweis auf seine herausgehobene Funktion in der damaligen Regierung oder gar eine verharmlosende Schilderung seiner Mitverantwortung für die damals begangenen Verbrechen enthielten.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
1) Lassen Sie Äußerungen zu Rudolf Hess oder zu der jüngeren deutschen Geschichte vor ihrer Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt überprüfen.
2) Wenn gegen Sie dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird, gehen Sie bitte bis zur höchsten Instanz.
3) Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
4) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zum § 130 StGB und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!
Deutsches Rechtsbüro
im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400215
44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de
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