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Sogenannte Autonome randalieren in der Bremer Innenstadt |
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Montag, 30. November 2009 |
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Vier Polizeibeamte leicht verletzt
Am vergangenen Donnerstag kam es in der Bremer Innenstadt zu Ausschreitungen durch Mitglieder der sogenannten autonomen Szene. Diese Personen sind allerdings nur scheinbar unabhängig, da es sich bei ihnen um die Hätschelkinder des Systems handelt, wenn es gegen aufrechte Deutsche geht. Ihre Projekte werden vom Staat aus Mitteln des sog. "Kampfes gegen Rechts" finanziert, sie organisieren sich in staatlich geförderten Zentren und die Anhänger aller etablierten Parteien, bis hin zu Senatoren und Bürgermeistern, schreiten Seit' an Seit' mit linksextremen Gewalttätern, wenn es beispielsweise darum geht, der NPD ihr Recht auf den öffentlichen Raum streitig zu machen. Insofern hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Wilhelm Hinners, zwar vollkommen zu Recht feststellt, daß es nicht das erste Mal sei, "daß sich in Bremen Krawallmacher der autonomen Szene austoben und Polizisten angreifen", zugleich ist er aber zutiefst unglaubwürdig, wenn er im nächsten Satz Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auffordert, das Problem endlich anzupacken und zu lösen. Das ist nämlich auch in den Jahren zwischen 2003 und 2007 nicht geschehen, als sein Parteifreund Thomas Röwekamp Senator für Inneres war. Dieser war sogar ganz im Gegenteil am 4. November 2006 neben Bürgermeister Jens Börnsen (SPD) an der Spitze einer Demonstration gegen die Bremer NPD marschiert, auf der es zu schweren Krawallen der autonomen Szene kam, was am Ende dazu führte, daß die Polizei der Gewalt gewichen ist und den genehmigten sowie absolut gewaltfreien Aufzug der NPD nach nur 100 Metern beendete.
Die Situation vom letzten Donnerstag stellte sich laut Polizeibericht folgendermaßen dar:
Ort: Bremen-Innenstadt, Zeit: 26. November 2009, 18:20 Uhr
Bei einer Spontandemonstration am heutigen Abend kam es durch die der autonomen Szene zuzuordnenden Teilnehmer zunächst zu Sachbeschädigungen, bei Eintreffen von Polizeikräften dann unmittelbar zu Körperverletzungen gegen die einschreitenden Beamten. Vier Beamte erlitten leichtere Verletzungen. Es wurden insgesamt 14 Demonstrationsteilnehmer festgenommen. Nach ersten Ermittlungen versammelten sich rund 60 schwarz gekleidete und vermummte Personen auf der Sielwallkreuzung und begannen bereits dort, Feuerwerkskörper und Leuchtmunition zu zünden. Die Demonstranten zogen dann in Richtung Innenstadt, beschädigten in der Straße Am Wall ein Polizeifahrzeug, beschossen dortige Häuser mit Leuchtmunition, zogen durch die Sögestraße und warfen Blumenkübel um. Im Bereich der Domsheide hatten sich Polizeikräfte gesammelt, um die unfriedliche Demonstration zu beenden. Die Beamten wurden sofort angegriffen, was zur Folge hatte, daß vier Beamte verletzt wurden. Es konnten anschließend 14 Teilnehmer der Demonstration festgenommen werden. Der Rest flüchtete in umliegende Straßen. Hintergrund des Demonstrationsgeschehens ist nach ersten Erkenntnissen eine Hausräumung in Berlin. Die Festgenommenen erwarten Strafanzeigen wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Anmerkung: Der Autor dieser Zeilen wagt zu bezweifeln, daß es sich bei der o. g. Aktion um eine Spontandemonstration gehandelt hat, weil auch Spontandemonstrationen anmeldepflichtig sind. Wie war es dann möglich, daß die Polizei nicht schon an der Sielwallkreuzung ausreichend Personal zusammengezogen hatte, um den Aufzug a Ort und Stelle aufzulösen? Es war doch offensichtlich, daß die Demonstration keinen friedlichen Verlauf nehmen würde, wenn sich bereits am Ausgangspunkt alle 60 Teilnehmer vermummen, Feuerwerkskörper zünden und Signalmunition abschießen.
Vermummung ist ein Straftatbestand, das gemeinsame Vermummen in einer größeren Gruppe ein oder mehrere weitere, das Abschießen von Signalmunition außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ohne Sondererlaubnis ist strafbar, das Mitsichführen von entsprechenden Abschußgeräten ohne Waffenschein ist es ebenfalls, das Zünden von Feuerwerkskörpern ist eine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: Sylvester), wenn dadurch andere Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, ist es eine Straftat. Es waren also weit über 100 Straftaten begangen worden, bevor sich die Demonstration überhaupt in Bewegung gesetzt hatte.
Oder war der Aufzug in Wahrheit gar nicht angemeldet worden und die Teilnehmer haben sich darüber hinaus eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht? Das wären dann noch einmal 60 Straftaten mehr.
So oder so waren aber bereits mehr als genug Straftaten begangen worden, die es zwingend erforderlich gemacht hätten, die Demonstration aufzulösen und die Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen. Auf diese Weise hätten dann auch die später verübten weiteren Straftaten, u. a. zum Nachteil von Polizeibeamten, verhindert werden können. Oder hat die Polizeiführung mal wieder auf "Deeskalation" gesetzt und die Fünf eine gerade Zahl sein lassen? Oder war es erneut die "Verhältnismäßigkeit der Mittel", welche der Ahndung von Straftaten im Wege standen?
So ist auch die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung der Bremer CDU nach einer intensiveren Beobachtung der linksautonomen Szene zum einen unglaubwürdig (siehe oben) und zum anderen überflüssig. Das Zauberwort heißt schlicht und ergreifend Konsequenz. Null Toleranz gegenüber linken Straftätern würde diesen Sumpf zügig trockenlegen. Das Beispiel Bayerns möge hier als Vorbild dienen. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob dafür bei den Bremer Beteiligten der politische Wille vorhanden ist. Die politische Führung scheint ganz im Gegenteil die linken Gewalttäter als Lebensversicherung gegenüber der volkstreuen Opposition zu betrachten. Die Polizei ist weisungsgebunden. Der ebenfalls weisungsgebundene Politstaatsanwalt Uwe Picard ist darüber hinaus ein (ehemaliger) Marxist. Die Milde der von den Achtundsechzigern beherrschten Bremer Justiz sucht bundesweit ihresgleichen. Düstere Aussichten,- für die Bremer Polizei.
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